Vergleich: Koalitionsvertrag - Beschluss Parteikonvent

Posted by on 27 Nov. 2013 in Allgemein, Pressemitteilung

Der Koalitionsvertrag steht. Zum Einstieg haben wir versucht, eine kleine Übersicht zusammenzustellen, in der die Forderungen aus dem Beschluss des SPD-Parteikonvents mit dem Koalitionsvertrag verglichen werden.

 

  1. Umgesetzte Forderungen des Parteikonventbeschlusses

Forderung 1: Arbeit

  • Einführung eines flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohns von 8,50€. Der Beschluss deckt sich inklusive der Ausnahmeregelungen mit den Forderungen des DGB (S. 68).
  • Bekämpfung von Missbrauch in Leih- und Zeitarbeit, sowie sogenannter „Werkverträge“ (S. 69).

Forderung 2: Rente

  • Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ab 63. Lebensjahr, Anhebung auf 65 Jahre parallel zu Regelung Rente mit 67 (S. 72).
  • Verbesserung der Absicherung erwerbsgemindeter Menschen (S. 72) und Einführung einer solidarischen Lebensleistungsrente von 850 € (S. 73).
  • Angleichungsprozess Rentensysteme Ost- und West spätestens ab 2017 (S. 74).

Forderung 3: Pflege

  • Bessere Anerkennung Pflegebedürftigkeit (S. 83).
  • Erhöhung Beitragssatz (S. 86).

Forderung 4: Gleichstellung

  • Equal Pay: Entgeltgleichheitsgesetz (S. 103).
  • Geschlechterquote von 30% für börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen ab 2016 und weitere Maßnahmen für Privatwirtschaft und Wissenschaft (S. 102f.).
  • Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf (S. 97f.).
  • Verbesserung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften (S. 105).

Forderung 5: Gleichberechtigte Teilhabe MigrantInnen

  • Abschaffung des Optionszwangs (S. 105).
  • Verbesserung für Flüchtlinge (S. 108ff.).

Forderung 6: Kommunen stärken und bezahlbare Mieten

  • Kommunen finanziell stärken, Bundesteilhabegesetz erarbeiten (S. 94f./S. 111).
  • Verbesserung Mieterschutz, Möglichkeit Einführung Mietpreisbremse durch Länder, Bestellerprinzip bei Maklern (S. 114f.).

Forderung 7: Infrastruktur und Energiewende

  • Investitionen in Infrastruktur (S. 14/S. 39f.).
  • Kostenbremse bei Energiewende bei weiterem Ausbau Erneuerbarer Energie (S. 49ff.)

Forderung 8: Bildung, Ausbildung, Wissenschaft

  • Bildungssystem stärken und Chancengleichheit erhöhen (S. 26ff.).
  • Verbesserung Vereinbarkeit Familie und Beruf (S. 97).

Forderung 9: Finanzmärkte

  • Regulierung Finanzmärkte (S. 63ff./S. 93).
  • Einführung Finanztransaktionssteuer (S. 64).
  • Bekämpfung Steuerbetrug (S. 92).

Forderung 10: Europa

  • Nachhaltige Wachstumsstrategie (S. 159f.).
  • Bekämpfung Jugendarbeitslosigkeit (S. 162f.).
  • Weitere Demokratisierung und Stärkung des Europaparlaments (S. 165).
  • Im Jahr 2000 beschlossene politische Grundsätze für Rüstungsexport verbindlich und Anstreben einer Angleichung der Regelungen in der EU (S. 16).

  1. Nicht umgesetzte Forderungen des Parteikonventbeschlusses

Nicht im Koalitionsvertrag enthalten sind die folgenden Forderungen:

Forderung 1: Arbeit

  • Abschaffung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen.

Forderung 5: Gleichberechtigte Teilhabe MigrantInnen

  • Ermöglichung der Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung.

Forderung 8: Bildung, Ausbildung, Wissenschaft

  • Abschaffung des Kooperationsverbots bei Hochschulen und Schulen. Allerdings ist eine stärkere finanzielle Förderung der Hochschulen durch den Bund vorgesehen.
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FAQ zum Mitgliedervotum

Posted by on 20 Nov. 2013 in Allgemein

Wie kann ich mit abstimmen?

Das Mitgliedervotum wird als reine Briefwahl durchgeführt. Das heißt: Jedes einzelne Mitglied bekommt bis spätestens 6. Dezember seine persönlichen Abstimmungsunterlagen an die gleiche Adresse wie den vorwärts zugeschickt. Bei dem Abstimmungsverfahren haben wir uns an staatlichen Wahlen, wie zum Beispiel denen zum Bundestag, orientiert. Abstimmende, die des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen gehindert sind, den Stimmzettel selbst zu kennzeichnen oder zu falten, können sich eine Unterstützung suchen (Hilfsperson).

Wo kann ich mich über den Koalitionsvertrag informieren?

Auf spd-mitgliedervotum.de gibt es aktuelle Informationen zu den Koalitionsverhandlungen. Dort wird auch der Koalitions- vertrag, sobald er vorliegt, veröffentlicht, über den im verbindlichen Mitgliedervotum abgestimmt wird. Außerdem wird der Koalitionsvertrag in einem vorwärts-Extra an alle Mitglieder verschickt und als Kurzfassung im SPD-Shop angeboten.

Wo kann ich über die Ergebnisse diskutieren?

Jeder Landesverband oder Bezirk führt mindestens eine Regionalkonferenz durch, zu der du eingeladen wirst und über den Koalitionsvertrag mitdiskutieren kannst. Die Termine findest du auch auf spd-mitgliedervotum.de. Auch die Unterbezirke und Ortsvereine sind gebeten worden, vom 6. bis 8. Dezember zu Diskussionsveranstaltungen vor Ort einzuladen.

Wer darf beim Mitgliedervotum abstimmen?

Beim Mitgliedervotum dürfen alle Mitglieder abstimmen, die bis zum 13. November vom Ortsverein aufgenommen und in der Mitgliederverwaltung (MAVIS II) als Mitglied registriert wurden.

Was passiert, wenn ich keine Abstimmungsunterlagen erhalten oder meine verloren habe?

Jedes Mitglied erhält nur einmal die Abstimmungsunterlagen an die gleiche Adresse wie den vorwärts bis zum 6. Dezember. Es können keine Ersatzunterlagen herausgegeben werden. Die Adresse, an die deine Unterlagen verschickt wurden bzw. werden, kannst du bei der Hotline unter 030 - 25991-500 abfragen. Verlorene Abstimmungsunterlagen werden nicht ersetzt. Anderenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass Stimmen mehrfach abgegeben werden.

Bis wann muss ich die Unterlagen für die Abstimmung losgeschickt haben?

Die Unterlagen müssen unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesendet werden. Die Abstimmungsbriefe müssen am 12. Dezember bis spätestens 24.00 Uhr im Postfach des Parteivorstands vorliegen. Dann endet die Abstimmung. Später eingegangene Abstimmungsbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Die Abstimmungsbriefe sollten in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Abstimmung abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang vor dem Abstimmungsende sicherzustellen. Du bist selbst dafür verantwortlich, dass die Unterlagen rechtzeitig eingehen.

Ist das Ergebnis des Mitgliedervotums wirklich bindend?

Ja, wenn 20 Prozent der Mitglieder ihre Stimme abgeben, hat das Votum Gültigkeit und der Koalitionsvertrag ist entsprechend dem Ergebnis angenommen oder abgelehnt.

Wer zählt die ganzen Stimmen eigentlich aus?

Das macht die gesamte Partei. Die Auszählung erfolgt unter Aufsicht einer von den Landes- und Bezirksverbänden ent- sandten MPZK (Mandatsprüfungs- und Zählkommission) mit hunderten Ehrenamtlichen unter notarieller Aufsicht in Berlin. Freiwillige können sich bei Interesse an ihren Landesverband oder Bezirk wenden.

Was ist mit den Rechten der Opposition im Bundestag?

Natürlich werden die SPD die Rechte der Opposition sichern. Das betrifft beispielsweise das Recht, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Bundestag einzurichten oder ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Es wird eine Lösung geben, mit der alle leben können.

SPD und Union haben keine Mehrheit im Bundesrat. Welche Folgen hätte das?

Der Bundesrat vertritt die Interessen der Länder, nicht irgendwelcher Parteien. So muss das auch sein. Es ist völlig klar: Die Länder werden – egal von welcher Regierung sie geführt werden – keinen Gesetzen zustimmen, die ihren Interessen widersprechen. Aber selbst eine große Mehrheit der SPD im Bundesrat hilft am Ende nichts für die Durchsetzung unserer Politik: Der Bundesrat hat eine Verhinderungsmehrheit aber eben keine Gestaltungsmehrheit. Die hat er nur im Zusammenwirken mit dem Bundestag.

Wo finde ich weitere Informationen?

Auf SPD.de sind alle wichtigen Informationen zu den Koalitionsverhandlungen und dem Mitgliedervotum zusammengefasst und werden ständig aktualisiert: www.spd.de/mitgliedervotum

Quelle: SPD.de

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