Der Bundestag hat heute, am 25. Februar 2016, das Asylpaket II beschlossen. Innerhalb der SPD ist dieses Paket nicht unumstritten. So gab es aus der SPD-Bundestagsfraktion neben 135 Ja-Stimmen auch 30 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen. Worum es beim Asylpaket II geht und warum ich dem im Bundestag zugestimmt habe, will ich in den folgenden Zeilen erläutern.
Hintergrund
Nach Schätzungen der Vereinten Nationen sind derzeit weltweit mehr als 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Immer mehr Menschen suchen mittlerweile auch Schutz bei uns. Tagtäglich erreichen mehrere Tausende Deutschland, im gesamten Januar waren es knapp 92.000. Nach den kalten Wintermonaten ist davon auszugehen, dass diese Zahlen wieder steigen werden.
Unter den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sind viele, die nur eine geringe Bleibeperspektive haben. Bis sie diese Gewissheit erhalten, müssen sie jedoch oft monatelang auf die Entscheidung ihres Asylantrags warten. Das liegt nicht zuletzt auch an der hohen Arbeitsbelastung des zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das nach Schätzungen einen Rückstand von rund 770.000 noch offenen Asylverfahren hat. Diese Situation ist für die zuständigen Behörden, für Länder und Kommunen ebenso wie für die Asylbewerber selbst nicht tragbar. Es ist daher unerlässlich, ihre Asylersuchen zügig zu bearbeiten, um eine menschenwürdige Aufnahme, Unterbringung und Versorgung zu gewährleisten. Denn eine schnelle Entscheidung ihrer Asylanträge ist nicht das Ende der Willkommenskultur, sondern ihre Voraussetzung.
Beschleunigte Verfahren und besondere Aufnahmeeinrichtungen
Daher haben sich die Bundesregierung und Koalitionsfraktionen auf das sogenannte Asylpaket II geeinigt. Die unterschiedlichen Maßnahmen des Asylpakets II vereinfachen und beschleunigen die Verfahren von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit geringer Bleibeperspektive. Das sorgt für dringend notwendige Entlastung und schafft mehr Ordnung und Steuerung bei der Aufnahme und Registrierung.
Für bestimmte Asylsuchende wird ein beschleunigtes Asylverfahren eingeführt. Dazu gehören solche aus sicheren Herkunftsstaaten, Folgeantragssteller sowie Asylbewerber, die keine Mitwirkungsbereitschaft zeigen, weil sie beispielsweise falsche Angaben zu ihrer Identität machen, mutwillig ihren Pass vernichten oder sich der Abnahme von Fingerabdrücken verweigern. Menschen, die unverschuldet ihren Pass nicht mehr besitzen oder verloren haben, weil sie zum Beispiel fluchtartig ihre Heimat verlassen mussten, fallen nicht unter die beschleunigten Verfahren. Über Asylanträge dieser Personengruppen wird das BAMF innerhalb von einer Woche entscheiden. Rechtsmittelverfahren werden innerhalb von zwei Wochen durchgeführt.
Zudem werden sie in besonderen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht, in denen sie verpflichtet sind zu wohnen. Bei einem Verstoß gegen diese Auflage soll das Asylverfahren grundsätzlich eingestellt werden, es sei denn, die Person kann unverzüglich nachweisen, dass es sich hierbei um einen unverschuldeten Verstoß handelte. Sofern das Asylverfahren eingestellt wird, besteht zudem die Möglichkeit der einmaligen Wiederaufnahme.
Die Union forderte ursprünglich riesige Auffanglager an den Grenzen Deutschlands, in denen mehrere Tausend Menschen unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht werden sollten. Das hat die SPD mit der Schaffung dieser besonderen Aufnahmeeinrichtungen verhindert.
Medizinische Abschiebungshindernisse
Mit dem Asylpaket II werden die Rahmenbedingungen für ärztliche Atteste im Zusammenhang mit Abschiebungen konkretisiert, für die bislang keine einheitlichen Vorgaben existierten. Dazu zählt eine widerlegbare Vermutung für das Fehlen gesundheitlicher Abschiebungshindernisse, eine Präzisierung der methodischen Anforderungen an Atteste sowie eine Pflicht zur unverzüglichen Vorlage. Ärztliche Atteste „auf Vorrat“, die in einigen Fällen erst dann vorgelegt wurden, wenn eine Abschiebung bereits eingeleitet worden ist, sind damit künftig nicht mehr möglich.
Weiterhin gilt: Lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankung, die sich durch eine Abschiebung wesentlich verschlechtern würde, verhindern eine Abschiebung.
Viele der Asylbewerberinnen und Asylbewerber haben in ihren Heimatländern und auf ihrer Flucht Schreckliches erlebt. Krieg, Terror, Verfolgung und nicht zuletzt die
Fluchterfahrung können traumatische Erkrankungen zur Folge haben. Solch traumatische Erkrankungen sind als Abschiebehindernis nicht prinzipiell ausgeschlossen. Auch eine posttraumatische Belastungsstörung kann eine Abschiebung verhindern, sofern die Abschiebung zu einer wesentlichen Gesundheitsgefährdung bis hin zu einer Selbstgefährdung führt.
Familiennachzug
Der Familiennachzug wird ab Inkrafttreten des Asylpakets II für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt. Diese Regelung gilt jedoch nur für subsidiär Schutzberechtigte. Subsidiär schutzberechtigt ist nicht gleichzusetzen mit „Bürgerkriegsflüchtling“. Das ist nämlich kein juristischer Begriff. Bürgerkriegskonstellationen sind stets unterschiedlich zu beurteilende Sachverhalte, die mal unter subsidiären Schutz, mal unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen können. Entscheidend ist die Tatsache, ob ein Konventionsmerkmal (begründete Furcht vor Verfolgung wegen der Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe) erfüllt ist, was in jedem Einzelfall geprüft werden muss. Liegt es vor, wird Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Dies trifft übrigens auf die meisten Anerkennungen zu. Im Jahr 2015 wurde 137.136 Menschen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Demgegenüber erhielten lediglich 1.707 Menschen subsidiären Schutz. Das bedeutet: Der Familiennachzug bleibt für die allermeisten Geflüchteten weiterhin möglich.
Insbesondere für unbegleitete Minderjährige, die subsidiären Schutz erhalten, gilt eine Generalklausel, mit der in Härtefällen bei dringenden humanitären Gründen weiterhin die Eltern nachziehen können. Hierüber wird das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern in Einzelfallprüfungen entscheiden.
Zugleich hat die SPD durchgesetzt, dass innerhalb künftiger Kontingente für Flüchtlinge aus der Türkei, dem Libanon oder Jordanien vorrangig Ehegatten und Kinder von hier bereits lebenden Geflüchteten berücksichtigt werden.
Einstufung Marokkos, Algeriens, und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten
Neben diesen Maßnahmen des Asylpakets II hat das Bundeskabinett beschlossen, Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Menschen aus diesen Ländern haben auch weiterhin das Recht auf individuelle Prüfung ihres Asylgesuchs und erhalten Asyl, wenn ihr Gesuch begründet ist. Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat ändert an diesem verfassungsrechtlichen Grundsatz nichts und führt keineswegs zwangsläufig zu falschen Entscheidungen. Auch heute schon erhalten nur ganz wenige Menschen aus den drei nordafrikanischen Staaten überhaupt Schutz in Deutschland. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass sich das Verhältnis von positiv und negativ beschiedenen Asylanträgen nach der Einstufung als sicherer Herkunftsstaat grundsätzlich ändern wird.
Was sich ändert, ist die Behandlung und die Dauer von Asylanträgen aus diesen Herkunftsstaaten: Durch eine Beweislastumkehr, eine verkürzte Rechtsmittelfrist und eine verkürzte Ausreisefrist werden sie zügiger bearbeitet und entschieden. In diesen Ländern sind generell, systematisch und durchgängig weder Verfolgung noch Folter, unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu befürchten. Asylanträge von Menschen aus Marokko, Algerien und Tunesien haben daher auch eine geringe Erfolgsaussicht. Allerdings belastet die Versorgung der in Deutschland aufhältigen Asylsuchenden und die Bearbeitung ihrer Asylanträge Bund, Länder und Kommunen erheblich, was nicht zuletzt zu Lasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden geht, da für sie weniger Kapazitäten zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund ist die Einstufung dieser Länder als sichere Herkunftsstaaten vertretbar.
Verhandlungserfolge der SPD
Die SPD hat in den Verhandlungen zum Asylpaket II auch Maßnahmen durchgesetzt, die wesentliche Verbesserungen mit sich bringen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erhöhen wir den Schutz minderjähriger Geflüchteter. So dürfen Beschäftigte und regelmäßig ehrenamtlich tätige Personen in Flüchtlingsunterkünften, die in Kontakt zu Minderjährigen stehen, nicht durch Gewalt- und Sexualdelikte aufgefallen sein und müssen daher ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Darüber hinaus haben wir vereinbart, in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren Regelungen für mehr Rechtssicherheit und Verfahrensvereinfachungen für auszubildende Flüchtlinge und ausbildende Betriebe zu schaffen. Auszubildende sollen für die Dauer ihrer Ausbildung (3 Jahre) und weitere 2 Jahre danach ein Aufenthaltsrecht bekommen.
Meine Abstimmung
Am 25. Januar habe ich gemeinsam mit 12 Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion einen Brief an die Bundeskanzlerin geschrieben. Anlass sind die permanenten Störfeuer aus den Reihen der Union gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. Wörtlich heißt es in dem Brief:
„Als wenig hilfreich empfinden wir es jedoch, wenn sich Mitglieder der Koalitionsparteien in einen Überbietungswettbewerb neuer Vorschläge begeben. Noch bevor die Tinte getrocknet ist, mit der gemeinsam in der Koalition beschlossene Maßnahmen aufgeschrieben wurden, werden neue Forderungen in den Raum geworfen. Und das seit Wochen. Damit werden nicht nur die gemeinsam getroffenen Beschlüsse in Frage gestellt; auch die Handlungsfähigkeit der Regierung wird dadurch in ein falsches Licht getaucht. Ein solches Vorgehen verunsichert die Menschen im gesamten Land. Statt immer weiter an der Hysterieschraube zu drehen, sollten die vereinbarten Beschlüsse und bestehenden Gesetze vernünftig umgesetzt werden.“
Wir fordern die Kanzlerin auf, von ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch zu machen, dass endlich die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen in den Mittelpunkt gestellt wird. Zentral ist meiner Auffassung nach dabei, den Antragsstau im Flaschenhals BAMS in den Griff zu bekommen. Mit den Maßnahmen des Asylpaketes II soll nun eine Beschleunigung der Verfahren erreicht werden. Das ist essenziell für eine bessere und schnellere Verteilung der Flüchtlinge auf Länder und Kommunen und das Bewältigen der Herausforderungen auf allen Ebenen. Die Zielsetzung der Städte und Gemeinden, Flüchtlinge erst dann in die Kommunen zu schicken, wenn die Bleibeperspektive klar ist, halte ich für unterstützenswert.
Wenn ich zudem fordere, dass vereinbarte Beschlüsse umgesetzt werden, sehe ich mich auch selbst in der Pflicht, solche Vereinbarungen und Kompromisse in der Koalition mitzutragen. Sonst entziehe ich meiner Forderung jede Glaubwürdigkeit. Wir stehen vor einer Aufgabe von historischer Dimension. In diesen Zeiten brauchen wir eine handlungsfähige Regierung. Dazu müssen die Abgeordneten der Koalitionsparteien kompromissbereit sein. Die Alternative dazu wäre mittelfristig eine Regierungskrise, die wir uns gerade in diesen Tagen wahrlich nicht leisten können.
Aus all diesen Gründen habe ich heute für das Asylpaket II gestimmt.





