Frankreich wird Hochinzidenzgebiet – SPD-Abgeordnete begrüßen die von Ministerpräsident Dreyer angekündigten Ausnahmen im Grenzverkehr
Nachdem Frankreich von der Bundesregierung zum Hochinzidenzgebiert erklärt wurde, hat die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Freitag Ausnahmen im Grenzregime für Pendlerinnen und Pendler angekündigt. Damit soll dafür gesorgt werden, dass das Alltagsleben der Menschen in der Grenzregion reibungsarm aufrechterhalten werden kann.
Die Bundestags- und Landtagsabgeordneten Thomas Hitschler, Dr. Katrin Rehak-Nitsche und Alexander Schweitzer (alle SPD) begrüßen die Initiative Dreyers. „Als überzeugter Europäer wissen wir, wie wichtig der Grenzverkehr für unsere Region und die gelebte deutsch-französische Freundschaft ist.“ Die Erfahrungen im vergangenen Frühjahr hätten deutlich gezeigt, welche massiven Belastungen Grenzschließungen für die Menschen bedeuten, betonen die Abgeordneten. Deshalb sei die Ankündigung der Ministerpräsidentin ausgesprochen wichtig, wenn es darum geht, das Infektionsgeschehen einzudämmen und die Grenzen für den Weg zur Arbeit, zur Ausbildungsstätte oder zum Besuch von nahestehenden Menschen weiter offen zu halten.
Bereits Anfang März hatten Hitschler, Schweitzer und Rehak-Nitsche in einem gemeinsamen Brief an Bundesinnenminister Seehofer betont, dass offene Grenzen in Europa ein hohes Gut seien, auf das auch in der Corona-Krise geachtet werden müsse.
Die Ankündigung Dreyers sieht neben dem Pendlerverkehr aus Rheinland-Pfalz und den Grenzgängern aus Frankreich, die mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnort zurückkehren, auch Ausnahmen für Menschen vor, die einen triftigen Grund vorweisen können. Dazu zählen besondere persönliche Anlässe wie der Besuch von Verwandten ersten Grades, von Ehegatten bzw. Lebenspartnerinnen und –partnern oder ein geteiltes Sorgerecht, also etwa von Kindern getrennt lebender Eltern. Gleiches gilt, wenn ein Grenzübertritt zum Zweck der Berufsausübung oder Ausbildung zwingend notwendig ist. Diese Personengruppen müssten nur zwei Mal pro Woche über einen negativen POC- oder AntiGen Schnelltest verfügen, wie die Staatskanzlei mitteilt. Ein aufwändigerer PCR-Test sei hingegen nicht erforderlich.