Als Teil des aktuellen Rentenpakets wurde für ehrenamtliche Bürgermeister und Ortsvorsteher eine wichtige Übergangsregelung bezüglich ihrer Einkünfte verlängert: Danach bleiben die Aufwandsentschädigungen von kommunalen Ehrenbeamten von der Berücksichtigung als Hinzuverdienst bei Alters- und bei Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung jetzt bis zum 30. September 2017 ausgenommen.
Damit wird die bisher geltende Übergangszeit um zwei Jahre verlängert, eine Zeit, die dafür genutzt werden soll, eine systematisch einwandfreie Dauerregelung für die Zeit danach zu erarbeiten.
„Die ehrenamtliche Arbeit der vielen Frauen und Männer, die sich, oft bis ins Rentenalter, als Ortsvorsteher und ehrenamtliche Bürgermeister einbringen, bildet einen wichtigen Stützpfeiler der Kommunalpolitik“, so Thomas Hitschler, Mitglied des Deutschen Bundestags. Umso mehr freut es den südpfälzer Abgeordneten, diese gute Nachricht aus Berlin übermitteln zu können.
Kommunalpolitik ist die Ebene des politischen Systems, in der sich das Engagement der Menschen für ihre Gemeinden am direktesten zeigt. Bürgermeister und Ortsvorsteher sind für die Menschen in Ihren Gemeinden oft die erste Anlaufstelle, wenn sie Probleme haben.
„Kommunale Ehrenämter müssen auch weiterhin attraktiv bleiben, auch im Rentenalter“, so Hitschler weiter. Mit der Verlängerung der Vertrauensschutzregelung sei ein wichtiger Schritt in diese Richtung getan worden.





