EEG-Reform: Darum habe ich zugestimmt
Letzten Freitag haben wir im Bundestag mit der Novelle des EEG einen kleinen Baustein unserer Vorstellungen der Energiewende umgesetzt. Das Thema treibt auch in der Südpfalz viele Menschen um. Das wusste ich bereits durch die Energiekonferenzen der südpfälzischen SPD. Mich erreichten in den letzten Wochen aber auch viele Zuschriften, die übrigens in durchaus unterschiedliche Richtungen gingen und die Komplexität sowie die großen Differenzen in Meinungen und Interessen zeigen. Die formulierten Bedenken nehme ich sehr ernst und teile einige Einwände. Dennoch habe ich der EEG-Novelle im Bundestag zugestimmt. Da das Gesetz so viele Bürgerinnen und Bürger umtreibt, möchte ich diese Entscheidung hier noch einmal begründen.
Zunächst wären wir um eine Neufassung des EEG schlicht nicht herum gekommen. Die Bundesregierung muss bis zum 1. August die Anforderungen des EU-Beihilferechts erfüllen um nicht das gesamte Gesetz zu gefährden. Zudem bin ich der festen Überzeugung, dass die Energiewende nur mit einer breiten gesellschaftlichen Unterstützung gelingt. Diese ist bisher vorhanden, begann aufgrund der steigenden EEG-Umlage aber bereits zu bröckeln. Seit 2010 ist diese um 200% gestiegen! In diesem Jahr müssen die Stromkunden – also wir alle – 20 Mrd. € für die Förderung Erneuerbarer Energien aufbringen, was vor allem an der Ausgestaltung des Strommarktes liegt. Die Vorgängerregierung hat den Handlungsdruck durch ihre Untätigkeit erhöht. Wir ducken uns dagegen nicht weg, auch wenn einzelne Teilentscheidungen nicht bei allen populär sind. Wir wollen den Strompreis stabilisieren. Deshalb habe auch ich im Bundestag mit Ja gestimmt.
Wie gesagt teile ich aber auch einige Einwände. Ich persönlich würde den vollständigen Umstieg auf Erneuerbare Energien gerne früher als geplant schaffen. Ich will, dass meine Kinder (hab ich noch nicht, will ich aber) und vielleicht auch einmal meine Enkel in Zukunft unabhängig von fossilen Brennstoffen leben können. Ich will, dass sie Strom und Wärme bezahlen können, unabhängig davon, ob sie reich oder arm sind. Dazu sind verstärkte Anstrengungen beim Thema Energieeffizienz nötig, wovon Verbraucher, Industrie und Umwelt profitieren würden. Ich will, dass diese Energie dezentral erzeugt wird und die Erzeugung nach Möglichkeit in Bürgerhand ist. Gleichzeitig müssen wir für eine europäische Energiewende kämpfen. In unserer Nachbarschaft steht nicht nur ein deutsches, sondern auch ein französisches Atomkraftwerk. Daher müssen wir als Musterland der Energiewende unsere Ziele und politischen Vorstellungen auch nach Europa exportieren.
Bei allem Verständnis für kritische Stimmen warne ich allerdings vor zu großer Hysterie. Wer ein Ende der Energiewende an die Wand malt, überdreht meiner Meinung nach. Der Ausbau der Erneuerbaren wird in feste Ausbaukorridore gelenkt. Bis 2025 soll ihr Anteil am Stromverbrauch bei 40-45%, bis 2035 bei 55-60% liegen. Die Energiewende bleibt also auf Kurs und eine Rückkehr zur Atomenergie kommt nicht in Frage! Sigmar Gabriel hatte mit der EEG-Reform die schwierige Aufgabe übernommen, unterschiedlichste Interessen zusammenzubringen. Dabei hat er uns einen Dreiklang vorgelegt, den ich für richtig halte:
Erstens soll Strom bezahlbar bleiben. Das bedeutet, die Förderungen in geregelte Bahnen zu lenken und das Strommarktdesign umzugestalten. Und damit in Zukunft auch die durchschnittlichen Stromkunden nicht noch stärker durch steigende Strompreise zu belasten und gleichzeitig den privaten Ausbau der Erneuerbaren Energien zu ermöglichen.
Zweitens müssen wir auch die Industrie im Blick halten. Deutschland ist ein Industrieland und als Sozialdemokrat bekenne ich mich auch dazu. Die Industrie schafft zusammen mit den kleinen und mittleren Betrieben Arbeitsplätze und war ein Garant dafür, dass wir die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise bisher so gut überstehen konnten. Daher müssen wir auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie erhalten.
Drittens halte ich es für richtig, die Interessen der Bundesländer abzubilden. Und das ist gar nicht so leicht. Rheinland-Pfalz versteht nämlich unter Energiewende etwas anderes als NRW, Schleswig-Holstein oder Brandenburg. Nur mit der Rückendeckung der Bundesländer kann die Energiewende gelingen.
Fazit: Die Energiewende ist und bleibt eine Mammutaufgabe und das wichtigste politische Projekt meiner Generation. Dabei müssen viele Einzelinteressen zusammengefasst und Kompromisse geschlossen werden, denn nur mit einer hohen Akzeptanz der Akteure kann die Wende gelingen. Dabei muss immer das große Ganze im Auge behalten werden und darf nicht durch egoistisches Klein-Klein gebremst werden. Die EEG - Novelle ist nicht die Energiewende. Weitere Maßnahmen wie etwa eine Steigerung der Energieeffizienz sind notwendig. Sigmar Gabriel hat diese mal als einen 400 - Meter - Lauf bezeichnet. Mit der Novelle des EEG haben wir lediglich die erste Kurve genommen und ein paar Instrumente verändert.
Mein Ziel bleibt, die Energiewende zeitnah, transparent, dezentral, sozial gerecht und europäisch zu gestalten.
Beitrag der SPD-Bundestagsfraktion (Newsletter 12/2014):
Energiewende wirtschaftlich, ökologisch und sozial meistern
Am 27. Juni hat der Bundestag die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (Drs. 18/1304, 18/1449, 18/1891) in 2./3. Lesung beschlossen. Damit ist eine wichtige Hürde genommen, damit das Gesetz am 1. August 2014 auch in Kraft treten kann. Am 11. Juli wird der Bundesrat darüber abschließend beraten. Damit gibt es wieder Planungs- und Investitionssicherheit in der Energiepolitik.
Die EEG-Novelle sei ein „erster Baustein für ein festes Fundament der Energiewende“, sagte Bundeswirtschafts- und -energieminister, Sigmar Gabriel (SPD) in der Debatte. Der Strompreis sei seit 2010 um über 200 Prozent gestiegen, der Netzausbau sei nicht vorangekommen, ebenso wenig die Marktintegration der erneuerbaren Energien. Beim Ausbau der Erneuerbaren gelte nicht „je schneller, desto besser“, sondern „je planbarer, desto besser“, betonte Gabriel.
Für einen verlässlichen Ausbau der Erneuerbaren
Die Zeit des EEG als Technologieförderungsgesetz gehe zu Ende, jetzt müssten die erneuerbaren Energien Systemverantwortung übernehmen. Die EEG-Novelle schreibe deshalb einen verlässlichen Ausbaupfad fest. Gabriel verwies darauf, dass das Ausbauziel von 2.500 Megawatt pro Jahr in den letzten Jahren bei der Photovoltaik nur einmal erreicht worden sei. Damit entkräftete der Minister Vorwürfe, dass diese Ziele den Ausbau der Erneuerbaren bremsen würden. Wichtig sei, dass die Kosten für den Strom aus erneuerbaren Energien durch den Abbau von Überförderung gesenkt werden.
Deutschland sei angetreten, sich als Industrieland von nuklearen und fossilen Brennstoffen zu befreien. Für die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft sei es deshalb wichtig für die stromintensive Industrie Entlastungen von der EEG-Umlage fortzuführen. „Was nutzt es, wenn die Stromkosten für Verbraucher sinken, aber die Arbeitsplätze verloren gehen“, sagte Gabriel. Zudem zahle die deutsche Industrie 7 Milliarden und die Wirtschaft insgesamt 12 Milliarden Euro für die erneuerbaren Energien.
Neue Forderungen der EU-Kommission sind inakzeptabel
Gabriel lehnte in seiner Rede erneut die erst am 23. Juni bekannt gewordene Forderung der EU-Kommission nach einer Befreiung der Stromimporte von der EEG-Umlage als inakzeptabel ab. Ebenso verwehrte er sich gegen die Vorstellung des EU-Wettbewerbskommissars Almunia, dass sämtliche Eigenstromversorger 100 Prozent der EEG-Umlage zahlen sollen. Beide Forderungen seien von der EU zuvor nie gestellt worden, stellte Gabriel klar. Das Verhalten der EU-Kommission hatte zu Beginn der Woche zu Änderungen am Gesetzentwurf geführt. Die Kritik der Oppositionsfraktionen, mit den Änderungen am Gesetz überrumpelt worden zu seien, hatte bereits die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, Christine Lambrecht, in einer Debatte zur Geschäftsordnung zurückgewiesen.
SPD-Fraktion orientiert Energiepolitik am Gemeinwohl
SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil hob zu Beginn seiner Rede positiv hervor, dass alle Fraktionen im Bundestag die Energiewende zum Erfolg führen wollten und niemand mehr den Ausstieg aus der Atomkraft in Frage stelle. Er warf der EU-Kommission vor, das EEG sprengen zu wollen. Heil betonte, dass die SPD-Fraktion in der Koalition eine „Energiepolitik im Interesse des Gemeinwohls“ organisiere. Ziel sei es, „die Energiewende wirtschaftlich, ökologisch und sozial“ zu meistern.
Fragen und Antworten zur EEG-Reform
Warum muss das EEG reformiert werden?
Dank des im Jahr 2000 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung einführten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) haben die erneuerbaren Energien mittlerweile einen Anteil von rund 25 Prozent an der Stromerzeugung in Deutschland. Rund 300.000 Arbeitsplätze sind mit den erneuerbaren Energien verbunden. Das ist ein echter Erfolg. Dennoch ist es an der Zeit, das ursprünglich zur Förderung der damals noch teuren Technologien zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen eingeführte Gesetz an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dabei gilt es vor allem, den Anstieg der sog. EEG-Umlage zu bremsen. Diese Umlage gleicht die Differenz zwischen dem Preis, den der Strom aus erneuerbaren Energien an der Strombörse erzielt, und der garantierten Einspeisevergütung aus.
Wie soll der Kostenanstieg gebremst werden?
Um den weiteren Kostenanstieg zu bremsen, werden Überförderungen bei der Einspeisevergütung abgebaut, Vergütungen abgesenkt und Boni gestrichen. Die durchschnittliche Vergütung inklusive aller erneuerbaren Energieträger beträgt derzeit ca. 17 Cent/kWh. Für Neuanlagen sind es künftig nur noch 12 Cent/kWh. Außerdem wird die Höhe der Förderung künftig marktgerechter ermittelt. Ab 2017 soll dies durch Ausschreibungen geschehen. Dazu soll es ein eigenständiges Gesetz geben. Die Ausschreibungen sollen so gestaltet werden, dass Bürgerwindparks und Genossenschaften weiterhin faire Chancen haben.
Wie werden die Kosten gerechter verteilt?
Die Energiewende und der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine Gemeinschaftsaufgabe, an deren Finanzierung sich alle beteiligen müssen. Bislang war die Eigenstromerzeugung von der EEG-Umlage befreit. Mit steigender EEG-Umlage wurde die Eigenversorgung immer attraktiver – zum Nachteil der Stromkunden, die sich keine Photovoltaik-Anlagen leisten können. Daher müssen künftig auch Eigenstromerzeuger die EEG-Umlage bezahlen.
Sie wird grundsätzlich voll einbezogen. Sonderregelungen gelten nur für Betreiber von Neuanlagen, die Eigenstrom aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) erzeugen. Sie müssen bis Ende 2015 30 Prozent, ab 2016 35 Prozent und ab 2017 40 Prozent der EEG-Umlage auf selbstverbrauchten Strom bezahlen. Danach werden alle Neuanlagen mit 40 Prozent an der EEG-Umlage beteiligt. Für KWK-Anlagen soll kurzfristig per Verordnung die Förderung über das KWK-Gesetz angepasst werden können, um Mehrbelastungen auszugleichen. Kleinanlagen wie Solarmodule auf Hausdächern, die eine Leistung von unter 10 kW haben, bleiben von der EEG-Umlage befreit. Gleiches gilt für bestehende Anlagen und auch für deren Modernisierungen. 2017 soll diese Regelung überprüft werden.
Wie sehen die Ausbaukorridore für die Erneuerbaren aus?
Die Koalitionspartner SPD und Union haben sich darauf geeinigt, den Anteil der erneuerbaren Energien bis ins Jahr 2025 auf 40 bis 45 Prozent zu erhöhen. Im Jahr 2035 sollen es sogar 55 bis 60 Prozent sein. Diese Ziele sind nur erreichbar, wenn der Ausbau weiter vorangetrieben wird. Damit der Ausbau für alle Beteiligten planbar und bezahlbar bleibt, werden im Gesetz sog. Ausbaukorridore für die unterschiedlichen erneuerbaren Energieträger festgelegt. Vor allem kostengünstige Technologien wie Windenergie an Land und Photovoltaik sollen ausgebaut werden. Folgende Mengen können dazugebaut werden:
- Solarenergie: 2.500 Megawatt pro Jahr
- Windenergie an Land (Onshore): 2.500 Megawatt pro Jahr – werden Windparks erneuert, gilt nur die zusätzlich erzeugte Energie als Zubau
- Biomasse: 100 Megawatt pro Jahr, da dieser Energieträger sehr kostenintensiv ist
Bis 2020 soll die Windenergie auf See (Offshore) auf 6.500 Megawatt gesteigert werden und danach um weitere 800 Megawatt pro Jahr. Netzanschlusszusagen sollen bei stagnierenden Projekten durch die Bundesnetzagentur wieder entzogen und neu vergeben werden.
Wird mehr als geplant hinzugebaut, soll die Förderung für alle neuen Anlagen des jeweiligen Energieträgers sinken. Aufgrund ihrer Marktentwicklung ist bei Geothermie und Wasserkraft keine Mengensteuerung erforderlich.
Vor allem wird es darauf ankommen, den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Ausbau der Netze aufeinander abzustimmen. Dies muss jedoch in einem separaten Gesetz geregelt werden.
Wie sollen die Erneuerbaren in den Strommarkt integriert werden?
Die bessere Integration der erneuerbaren Energien in den deutschen und europäischen Strommarkt wird dadurch erreicht, dass die Betreiber größerer Anlagen mit der EEG-Reform verpflichtet sind, künftig den erzeugten Strom direkt zu vermarkten. Das gilt ab 2016 für alle Anlagen ab einer Leistung von 100 kW. Auch dies war im Gesetzentwurf zunächst anders vorgesehen. Die bisher für die Direktvermarktung gezahlte Managementprämie soll entfallen und Bestandteil der Einspeisevergütung werden. Außerdem entfällt künftig der Anspruch auf Förderung für Erneuerbare-Energien-Anlagen, wenn über einen längeren Zeitraum (mehr als sechs Stunden) sogenannte negative Börsenpreise erzielt werden. Das bedeutet, dass Stromerzeuger, dafür bezahlen müssen, wenn sie ihren Strom verkaufen und die Stromkäufer zusätzlich zum Strom Geld erhalten. Dies ist der Fall, wenn es ein Überangebot an Strom bei gleichzeitig geringer Nachfrage gibt. Außerdem müssen alle EEG-Anlagen bis auf wenige Ausnahmen künftig fernsteuerbar sein, um die Stromproduktion regulieren zu können.
Was gilt für stromintensive Unternehmen?
Die „Besondere Ausgleichsregelung“ für die stromintensive Industrie, die im internationalen Wettbewerb steht, sieht bisher eine Begrenzung der Belastung durch die EEG-Umlage vor, damit diese Unternehmen im Wettbewerb bestehen können.
Diese Regelung der Begünstigung wird nach langen und konstruktiven Gesprächen mit der EU-Kommission gemäß ihrer Leitlinien europarechtskonform weiterentwickelt. Unter Berücksichtigung der neuen Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien der EU-Kommission ist eine Lösung vorgesehen, die es stromintensiven Industrieunternehmen erlaubt, auch künftig in Deutschland wettbewerbsfähig zu produzieren. Gleichzeitig soll die Entlastung stärker auf wirklich energieintensive Unternehmen konzentriert werden.
Wer kann begünstigt werden?
Antragsberechtigt für die Begünstigungen sollen künftig Unternehmen aus insgesamt 68 Branchen sein, die die Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission als stromkosten- und handelsintensiv einstufen. Der Anteil der Stromkosten an ihrer Bruttowertschöpfung muss mindestens 16 Prozent (ab 2015:17 Prozent) betragen. Daneben sollen im Einzelfall auch besonders stromintensive Unternehmen anderer Branchen begünstigt werden. Der Anteil der Stromkosten an ihrer Bruttowertschöpfung muss mindestens 20 Prozent betragen.
Wie soll die Begünstigung aussehen?
Alle begünstigten Unternehmen werden künftig grundsätzlich 15 Prozent der EEG-Umlage tragen. Sie sollen zunächst für die erste Gigawattstunde die volle EEG-Umlage zahlen und für alle weiteren Kilowattstunden mindestens 0,1 Cent. Diese Mindestumlage soll den Grundbeitrag der begünstigten Unternehmen für das EEG-Konto sicherstellen. Die Belastung soll bei sehr hoher Stromkostenintensität auf 4 Prozent bzw. 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung des Unternehmens begrenzt werden. Um wirtschaftliche Verwerfungen zu vermeiden, zahlen Unternehmen der Nichteisenmetall-Branche (z. B. Aluminiumwerke) nur 0,05 Cent pro Kilowattstunde.
Übergangs- und Härtefallregelungen
Um Verwerfungen bei Unternehmen, die durch die Neuregelung stärker als bisher belastet werden, zu vermeiden, soll eine schrittweise Erhöhung der Belastung erfolgen: Bis zum Jahr 2019 darf sich die EEG-Umlage für diese Unternehmen von Jahr zu Jahr höchstens verdoppeln. Die Systemumstellung soll durch weitere Übergangsregelungen für alle Unternehmen erleichtert werden. So soll die Antragsfrist in diesem Jahr bis zum 30. September 2014 verlängert werden. Unternehmen, die im Jahr 2014 in der Besonderen Ausgleichsregelung begünstigt sind, künftig aber nicht mehr antragsberechtigt sein sollen, sollen ab 2015 20 Prozent der EEG-Umlage bezahlen.
Durch die Entlastung sollen mehrere hunderttausend Industriearbeitsplätze in Deutschland gesichert werden. Nur wenn Deutschland ein wettbewerbsfähiger Wirtschafts- und Industriestandort bleibt, kann die Energiewende nachhaltig erfolgreich sein.




