Der Bund hat ein neues Förderangebot für Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen gestartet. Ziel ist es, Radverkehr und öffentlichen Personenverkehr (ÖPV) besser miteinander zu verknüpfen. Damit wird vor allem die Kombination aus Fahrrad und Bahn auch für Pendler attraktiver. Hierfür stellt der Bund bis 2026 bis zu 110 Millionen Euro zur Verfügung. Ausgerichtet ist die Förderung auf zentrale Stationen des öffentlichen Personenverkehrs (Bahnhöfe und Busbahnhöfe) kleiner bis mittlerer Städte.
Förderfähig sind insbesondere (modulare) Fahrradparkhäuser und große Sammelschließanlagen, automatische Fahrradparktürme, die Umnutzung von ungenutzten oder leerstehenden Flächen in Bestandsgebäuden und Räumen im unmittelbaren Bahnhofsumfeld, bauliche Erweiterungen von bestehenden Fahrradparkhäusern sowie flankierende Maßnahmen, die unmittelbar zur Einbindung des Fahrradparkhauses in das lokale und regionale Radwegenetz beitragen.
Die Förderung beträgt grundsätzlich 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Bei Kommunen, die eine finanzschwache Haushaltssituation nachweisen, beträgt die Förderung 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der übrige Eigenanteil darf nicht aus anderen Bundesmitteln aufgebracht werden. Die Maximalförderung pro Antrag liegt grundsätzlich bei 4,5 Mio. Euro.
Anträge können über die PLATTFORM des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) seit dem 15.03.2023 eingereicht werden. Gerne unterstützen mein Büro und ich Antragsvorhaben aus der Südpfalz. Bei Fragen bitte nicht zögern und mein Büro per Mail an thomas.hitschler@bundestag.de oder telefonisch unter 06341 9871470 ansprechen. Mein Team und ich stehen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.