Thomas Hitschler zu Online-Petition „Heimat“ des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“
Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Thomas Hitschler (SPD) sieht in der Online-Petition „Heimat“ des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“ ein weiteres Signal dafür, dass CDU und CSU in der Altschuldenfrage endlich von der Bremse treten müssen. „Es ist höchste Zeit, dass auch in den Reihen der Union ankommt, wie wichtig eine Lösung bei der Altschuldenproblematik ist“, so Hitschler.
Anfang November hatten mehrere rheinland-pfälzische Kommunen die digitale Unterschriftenaktion für eine Altschuldenlösung gestartet. Zu den Unterstützern zählen auch die Landräte Seefeldt und Dr. Brechtel sowie Landaus Oberbürgermeister Hirsch (alle CDU). Hitschler setzt darauf, „dass die drei südpfälzischen Verwaltungschefs damit auch gegenüber ihren christdemokratischen Parteifreunden im Bund mit Nachdruck für ein Umdenken bei der Altschuldenfrage werben“. Wer finanziell handlungsfähige Kommunen wolle, der müsse dafür sorgen, dass die Union ihre Verweigerungshaltung bei der Altschuldenhilfe aufgebe. Eine einmalige Entlastung besonders betroffener Kommunen von den Altschulden nach wie vor richtig und notwendig, so Hitschler. Lösungsbemühungen des SPD-Bundesfinanzministers waren zuletzt am Widerstand der Union gescheitert.
Für Hitschler ist klar: „Die milliardenschweren Entlastungen unserer Städte und Gemeinden im Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket markieren einen ersten wichtigen Schritt für mehr Handlungsfähigkeit vor Ort, dem nun die Lösung der Altschuldenfrage folgen muss.“ Um die Folgen der Corona-Pandemie für die Kommunen abzufedern, stütz allein der Bund die Kommunen mit 5,9 Milliarden Euro bei den krisenbedingten Ausfällen der Gewerbesteuer. Hinzukommen Entlastungen um rund 3,4 Milliarden Euro bei den Sozialkosten. So übernimmt der Bund weitere 25 Prozent und bis zu 75 Prozent der Kosten der Unterkunft für Bezieher von Sozialleistungen.
Bereits vor der Krise auf den Weg gebracht wurden die vollständige Übernahme der Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wichtige Finanzhilfen für den Ausbau der Kindertagesbetreuung, der Städtebauförderung sowie die Übernahme der Kosten der Unterkunft im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte.