In die Debatte um einen Ausgleich für Gewerbesteuerausfälle in Folge von Unternehmensstrafzahlungen kommt weitere Bewegung. Das Bundesjustizministerium geht jetzt auf die Landesjustizverwaltungen zu, wie der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Thomas Hitschler und die Landtagsabgeordnete für den Kreis Germersheim, Dr. Katrin Rehak-Nitsche, in einem Informationsgespräch mit der Stadt Wörth erfahren haben.
Das Bundesministerium der Justiz beabsichtige zu klären, inwieweit aus Sicht der Länder ein Regelungsbedarf zur Entlastung der Kommunen bei ausfallenden Gewerbesteuereinnahmen aufgrund von steuerlich absetzbaren Unternehmensstrafen bestehe. Hitschler selbst hatte bereits im Juni in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Olaf Scholz darum gebeten, eine Änderung des Steuerrechts und des Unternehmensstrafrechts zu prüfen, um derartige Gewerbesteuereinbußen künftig ausschließen zu können.
„Kommunale Handlungsfähigkeit setzt voraus, dass unsere Städte und Gemeinden finanziell ausreichend ausgestattet sind“, so Hitschler und Rehak-Nitsche. Deshalb begrüßen die beiden Abgeordneten, die Initiative des Bundesjustizministeriums. Ebenso positiv sei, dass das Mainzer Finanzministerium seine Unterstützung für die betroffenen Kommunen in Rheinland-Pfalz signalisiert habe.
Die Gewerbesteuer spiele eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, Schulen, Kitas, Schwimmbäder und Bibliotheken zu finanzieren. Daher sei es wichtig, so Hitschler und Rehak-Nitsche, „dass unsere Kommunen in Zukunft davor geschützt werden, aufgrund ausfallender Gewerbesteuereinnahmen durch Unternehmensstrafen in finanzielle Schieflage zu geraten“. Die jüngste Entwicklung sei vor allem auch das Ergebnis der Arbeit des bundesweiten Netzwerks von Städten mit Gewerbesteuereinbußen durch Unternehmensstrafzahlungen, das der Wörther Bürgermeister Dr. Dennis Nitsche ins Leben gerufen hat.
Dem Netzwerk gehören inzwischen 35 Kommunen an: Wörth am Rhein, Wolfsburg, Waiblingen, Essen, Fürth, Göttingen, Koblenz, Heidelberg, Ludwigsburg, Dreieich, Bietigheim-Bissingen, Wetzlar, Bamberg, Neuss, Dortmund, Germersheim, München, Braunschweig, Kölleda, Neu-Ulm, Gaggenau, Baunatal, Emden, Neckarsulm, Salzgitter, Zwickau, Ingolstadt, Rastatt, Gemeinden Remshalden, Weissach, Breidenbach und Köln.
Hintergrund der Debatte ist, dass Kommunen in Folge steuerlich absetzbarer Strafzahlungen weniger Gewerbesteuer erhalten. In der Südpfalz hatten die Städte Wörth und Germersheim wiederholt beklagt, dass Strafzahlungen von Unternehmen die Gewerbesteuereinnahmen erheblich beeinflussen. Besonders eklatant hätten sich diese Ungerechtigkeiten im Unternehmenssteuerrecht im Zuge des Dieselskandals der Automobilindustrie gezeigt. Wörth hat in diesem Zusammenhang nach eigenen Angaben rund 20 Millionen Euro an Gewerbesteuer verloren, Germersheim geschätzt 6,5 Millionen.