Abgeordneter mahnt an, dass Empfängerländer auch nach Auslieferung über mögliche Mängel bei Qualität und Sicherheit informiert werden müssen
Nachdem er sich infolge von Medienberichten über eine Rückrufaktion zu vom Bund an das Land Rheinland-Pfalz gelieferter FFP-2 Masken in einer schriftlichen Anfrage an die Bundesregierung gewandt hatte, liegt dem südpfälzischen Bundestagsabgeordneten Thomas Hitschler (SPD), der auch Sprecher der rheinland-pfälzischen Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion ist, inzwischen die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums vor. Darin heißt es, dass sämtliche, durch das Ressort im Rahmen der Corona-Pandemie beschaffte FFP-2 Masken in einem standardisierten zweistufigen Verfahren qualitätsgeprüft worden seien.
Dazu Hitschler: „Die Verantwortung für sichere und einwandfreie Schutzausrüstung endet nicht, wenn die Masken an die Länder ausgegeben sind. Das Bundesgesundheitsministerium muss auch nachfolgend zuständig sein, wenn es etwa um Hinweise geht, die Zweifel an Qualität und Sicherheit der Masken aufkommen lassen. Hier ist der Bund gefordert, koordiniert und verantwortungsvoll dabei zu unterstützen, Informationen aus anderen EU- und Drittstaaten sammeln, zu bewerten und den Bundesländern zur Verfügung stellen. Denn nur der Bund hat einen Überblick über die von ihm beschafften und an die Länder weitergegebenen Masken. Sollte die Verwendbarkeit von Masken zweifelhaft geworden sein, dann muss der Bund diese von den Ländern auch wieder zurücknehmen.“